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Anfrage: Subventionsvergabepraxis optimieren

Geschäftsnummer:

24.3927

Eingereicht von:

-

Einreichungsdatum:

19.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

-

Schlagwörter:

Optimierung; Subventionsvergabe; Bundesrat; Bericht; Subventionsvergabepraxis; Varianten; Teile

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, einen eigenständigen Bericht zur Subventionsvergabepraxis und deren Optimierung zu erstellen. Dabei werden mehrere Varianten zur Optimierung der Subventionsvergabe aufgezeigt und die jeweiligen Vor- und Nachteile dargelegt.

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Begründung

Subventionen stehen häufig in einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis, da sie in der Regel mit Fehlanreizen und Marktverzerrungen einhergehen. Zudem hat die Vergangenheit zwei problematische Entwicklungen gezeigt: Der Bund zahlt immer mehr Subventionen und einmal eingeführte Subventionen sind beständig – oder werden gar ausgebaut.

 

Diese Aspekte bergen insb. vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen Grund zur Sorge. Zwar wurden mit dem Bericht der Expertengruppe Gaillard die bestehenden Subventionen überprüft und ein beachtliches Kürzungspotential aufgezeigt. Aber eine substanzielle Subventionskürzung ist aufgrund der oben genannten Umstände nicht zu erwarten.

 

Dementsprechend gilt es, die Subventionsvergabepraxis grundlegend zu überdenken und optimieren. Es bestehen nämlich keine konkrete und griffige Vergaberegeln. Das Subventionsgesetz (SuG) umschreibt nur sehr allgemeine Voraussetzungen für die Subventionsgewährung. Folgende Lösungsansätze sind denkbar. Erstens könnte die Ausgestaltung einer systematischen Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) – u.a. mit Blick auf allfällige Marktverzerrungen – in der Botschaft des Bundesrates für neue Subventionen spezifiziert werden (siehe Art. 141 ParlG). Zweitens könnte ein wettbewerbliches Verfahren im Zuge der Subventionsvergabe geprüft werden. Drittens könnte das Prinzip «one in, one out» in Betracht gezogen werden, sprich dass nur eine neue Subvention eingeführt wird, wenn eine bestehende Subvention abgeschafft wird.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.